Harzklub Zweigverein Braunlage
Satzung des Harzklub Zweigverein Braunlage e.V.
Der Harzklub Zweigverein Braunlage e.V. wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden. Sie sind Vorstand im Sinne des § 26 Abs. 2 BGB. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis nimmt der Stellvertretende das Vorstandsamt nur dann wahr, wenn der Vorsitzende verhindert ist.